
So erreichen Sie uns
Tel: (+49) 2573 933 570
E-Mail: info@wuellner24.de
Bahnhofstr. 31, 48356 Nordwalde
Wir verwalten etwa
m² Wohnraum…
…verteilt auf insgesamt
Objekte…
…mit einem Wert von über
Euro.
Hausverwaltung
Wir kümmern uns um alle Angelegenheiten rund um Ihre Immobilie(n). Alles was Sie tun müssen ist zurücklehnen und entspannen. Wir sorgen für die Objektpflege, die Instandhaltung und den Werterhalt. Wir haben eigene Handwerker die Rund um die Uhr für Ihr Objekt tätig sind.
Wohnungssuche
Sie sind auf der Suche nach einer Wohnung? Schauen Sie sich unsere Immobilienanzeigen an. Bei der Menge an Wohneinheiten die wir verwalten werden monatlich mehrere Wohnungen in jedem Preissegment frei, die neu zu vermieten sind.
F.A.Q
Sowohl als Eigentümer als auch als Mieter: Um eine gute Zusammenarbeit zu gewährleisten ist es notwendig, dass Vertrauen an die Hausverwaltung besteht. Wir arbeiten absolut transparent: Haben Sie fragen sind wir selbstverständlich jederzeit für Sie da. Oft gestellte Fragen nehmen wir in unserer Fragenliste auf!
Wir kümmern uns um Sie
Bei der Verwaltung eines Objektes wird unterschieden ob es sich um die Verwaltung eines Miethauses (Mietverwaltung) handelt oder ob es um die Verwaltung einer Eigentümergemeinschaft (WEG) geht. Die Verwaltung einer WEG, also die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums, wird oft mit der sogenannten Sondereigentumsverwaltung verwechselt oder vermischt. Die Verwaltung des Sondereigentums ist eine weitere Tätigkeit des Verwalters und unabhängig von der Verwaltung der WEG.
bei uns sind Sie in guten Händen!
Die Aufgaben einer Hausverwaltung sind sehr vielfältig und lassen sich grundsätzlich in verschiedene Bereiche unterteilen: Kaufmännische-, technische-, und juristische Verwaltung. Klicken Sie auf die gewünschte Verwaltungsart und lassen Sie sich eine Übersicht anzeigen.
Eigentümerversammlung
Bei WEGs laden wir einmal jährlich zur Eigentümerversammlung ein wo wir die wichtigsten TOPs, das weitere Vorgehen besprechen und Beschlüsse fällen
Hausgeldabrechnung
Zu Beginn eines Jahres kümmern wir uns um die Abrechnungen des vergangenen Kalenderjahres und kalkulieren wie wir wirtschaftlich stehen wollen
Durchführung der Hausordnung
Die Freiheit des Einzelnen hat ihre Grenze in der Freiheit der anderen. Um die Zufriedenheit Ihrer Mieter zu gewährleitsen ist es ntwendig, dass die Hausordnung eingehalten wird.
Rücklagenplan
Gemeinsam besprechen wir mit Ihnen wohin die Reise gehen soll und schätzen die notwendigen Gelder dafür ein.
Gemeinschaftliche Gelder
Um den „laufenden Betrieb“ aufrecht zu erhalten ist es wichtig, dass genügend gemeinschaftliche Gelder vorhanden sind. Dieses Vermögen muss in irgendeiner Form angelegt und verwaltet werden.
Gemeinschaftliches Eigentum
Wer ist für die Treppenhausreinigung zuständig? Wer kümmert sich um die schwer aufzuschließende Haupteingangstür? Als Verwalter nehmen wir Ihnen solche Fragen ab.
Wirtschaftsplan
Welche Einnahmen und Ausgaben erwarten Sie bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums. Wir kalkulieren sämtliche Kosten für Sie und schätzden die Höhe der Hausgeldzahlungen
Sondereigentumsverwaltung
Im Falle einer Vermietung Ihrer Eigentumswohnung bieten wir auf Wunsch die sogenannte Sondereigentumsverwaltung an.
Und vieles mehr…
Unsere Aufgaben sind weit umfangreicher als die hier aufgelisteten Punkte. Vermissen Sie bestimme Aufgaben? Sprechen Sie uns gerne an!
Unsere Alleinstellungsmerkmale
Eigene Handwerker
Unsere eigenen Handwerker sind rund um die Uhr für Sie da. Technisch ausgebildet verfügen sie über einen unglaublich umfangreichen Wissensstand. Bei Schäden oder Mängel sind sie zuerst an Ihrem Objekt und begutachten den IST-Zustand. Kleinere Mängel, die verherende Folgen mit sich bringen könnten werden sofort behoben.
Vorteile durch Partnerprogramm
Für Arbeiten, die nicht unter den Tätigkeitsgebieten unserer Handwerker liegen, arbeiten wir täglich mit vielen Handwerksfirmen in und rundum Steinfurt zusammen. Durch die Partnerschaft mit diesen Unternehmen profitieren ausschließlich unsere Kunden! Durch die regelmäßige Beauftragung bekommen wir teilweise vergünstigungen bei Reparaturen oder einen schnelleren Termin.
24-Stunden-Notfallservice
Für Notfälle sind wir 24-Stunden, 365 Tage im Jahr über unser Nottelefon für Sie erreichbar.
Zugriff auf all Ihre Dokumente durch intelligente Cloud-Lösung
Durch unsere Cloudspeicher-Lösung haben Sie und nur Sie zu jeder Zeit gesicherten Zugriff auf all Ihre Dokumente.
Unsere aktuellen Immobilienangebote
F.A.Q
Wann bekomme ich meine Betriebskostenabrechnung? (Mieter)
Am Ende einer Abrechnungsperiode wird die Betriebskostenabrechnung erstellt. Eine Abrechnungsperiode hat immer genau zwölf Monate und muss nicht deckungsgleich mit einem Kalenderjahr sein. Meistens geht die Abrechnungsperiode jedoch vom 01.01 bis zum 31.12. eines Jahres. Sobald die Abrechnungsperiode verstrichen ist, sieht das Gesetz vor, dass die Abrechnung innerhalb von zwölf Monaten bei Ihnen eingegangen sein sollte (§ 556 Abs. 3 Satz 2). Solange hat der Eigentümer/ Verwalter Zeit Ihre Abrechnung zu erstellen.
Wann bekomme ich meine Hausgeldabrechnung? (Eigentümer)
Anders als bei der Betriebskostenabrechnung für Mieter gibt es für die Hausgeldabrechnung im Wohneigentumsrecht keine gesetzliche Frist für die Fertigstellung durch den Verwalter. Nach Ablauf eines Wirtschaftsjahres versuchen wir jedoch alle Hausgeldabrechnung innerhalb von sechs Monaten fertigzustellen.
Viele Eigentümer die ihre Wohnung vermietet haben sind auch schließlich an die mietrechtliche Abrechnungsfrist gebunden und benötigen die Abrechnung zur Weiterberechnung.
Grundsätzlich wird die Hausgeldabrechnung mit der Einladung zur jährlichen Eigentümerversammlung verschickt. Sollten Sie Ihre Abrechnung und die Einladung noch nicht erhalten haben, bitten wir um Geduld. Sie können sicher davon ausgehen, dass wir daran arbeiten.
Ich bin ausgezogen. Wann bekomme ich meine Kaution?
Sollten Sie ausgezogen sein, Ihre Mieten und ggf. Nachzahlungen stets pünktlich und vollständig bezahlt und die Wohnung ordnungsgemäß übergeben haben, steht der Kautionsauszahlung nur noch die Betriebskostenabrechnung des Auszugsjahres im Wege. In der Regel wird mindestens die halbe Kaution nach Ihrem Auszug ausgezahlt. Den Rest behält man als Sicherheit für eine eventuelle Nachzahlung ein. Wir schauen uns jedoch vorher die vergangenen Betriebskostenabrechnungen an und prüfen wie häufig und hoch Sie Nachzahlungen gehabt haben. Die Auszahlung der kompletten Kaution kann also im schlimmsten Fall bis zu zwölf Monate nach Beendung des Abrechnungszeitraumes andauern. Wichtig ist das Vertrauen, welches Sie als Mieter mit der Hausverwaltung oder dem Eigentümer aufgebaut haben. Sollten Sie stets zuverlässich und pünktlich die volle Miete und Nachzahlungen bezahlt haben, haben wir bessere Argumente den Eigentümer zur Auszahlung einer möglichst vollständigen Kaution zu bewegen.
Bei mir in der Wohnung ist etwas Kaputt, kann ich jemanden beauftragen?
Nein, in der Regel haben wir für jedes Objekt eine Liste an Handwerker-Firmen, die für bestimmte Arbeiten vorgesehen sind. Laut Gesetz hat der Mieter die Pflicht schäden dem Vermieter oder dem Verwalter anzuzeigen (§ 536 c BGB). Sollte also etwas defekt sein, melden Sie sich einfach bei uns und wir kümmern uns um den Handwerker. In dringenden Notfällen haben wir unsere 24-Stunden-Hotline.
Wüllner und Wolke Immobilienverwaltung oHG
Haben Sie noch fragen?
Adresse
Bahnhofstr. 31, 48356 Nordwalde
Öffnungszeiten
Mo-Fr: 9-13Uhr